Kostenfreies Erstgespräch und Angebotsunterlagen unter Tel: 07542 5598250

Ihr DIN 17024-zertifizierter Immobiliengutachter & Immobiliensachverständiger für Bad Waldsee & Umgebung

Ob Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten oder Marktwertschätzung – wir helfen fachkompetent weiter.

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.

DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

Tel: 07542 5598250

gutachten (at) immobiliengutachter-bad-waldsee.de

Unsere Dienstleistungen

Verkehrswertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Markt- und Beleihungswertgutachten

  • Gem. § 16 PfandBG / § 24 BelWertV
  • Im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung
  • Gemäß DIAZert oder HypZert(F) möglich

Kurzgutachten

  • Gemäß BauGB sowie ImmoWertV
  • Aktuelle Standards & Verfahren
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Mietwertgutachten

  • Gemäß § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Marktwertschätzung

  • Approximation nach § 194 BauGB sowie ImmoWertV
  • Gutachten bei Scheidung / Erbfall
  • Professionelle Bewertungssoftware (LORA 3.0 )

Gutachterliche Stellungnahmen

  • Beweissicherung
  • Hauskaufberatung/Ankaufsprüfung
  • Sachverständige Stellungnahmen und Dokumentationen

Typische Bewertungsanlässe:

Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer – ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne

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Herzliche Grüße, Ihr Team von Rehkugler & Bühler | Immobiliensachverstaendiger.de

Immobilienkauf

Immobilienve

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  • Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. „Grundsteuer Gutachten“ – genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.

    Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.

    Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.

    Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG

    Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.

Kosten

Normalfall ist eine Bearbeitung nach Honorar

Gemäß Honorarrichtlinie des LVS Bayern e.V.. Honorarrichtlinie 9.2020 mit Bürofaktor 1,4, siehe auch Musterberechnung:

(Grundsätzlich sind die Ihnen zugesandten Unterlagen maßgeblich)

Festpreisgutachten

Festpreise erhalten Sie bei unserer Tochtergesellschaft, der LSK LÖWENSTEIN Sachverständigenkanzlei GmbH:

www.immobilien-gutachten.de

Bad Waldsee

Die Stadt Bad Waldsee gehört zum Landkreis Ravensburg im Bundesland Baden-Württemberg. Bad Waldsee zählt 20.175 Einwohner (31.12.2021), verteilt auf 9.193 Haushalte (2022), womit die mittlere Haushaltsgröße rund 2,19 Personen beträgt. Bad Waldsee weist eine mittlere Besiedlungsdichte auf und liegt außerhalb eines definierten Verdichtungsraumes. Das BBSR teilt Bad Waldsee räumlich der Wohnungsmarktregion Ravensburg zu, wobei diese, basierend auf demographischen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der Nachfrage, als wachsende Region identifiziert wird.
Der durchschnittliche jährliche Wanderungssaldo zwischen 2016 und 2021 beläuft sich auf Ebene der Stadt Bad Waldsee auf 28 Personen. Damit weist Bad Waldsee im Vergleich zur nationalen Entwicklung eine unterdurchschnittliche Zuwanderung auf. Auf Kreisebene (Wanderungen über die Kreisgrenze) fallen im Jahr 2021 insbesondere die Altersklassen 30-49 und 0-17 mit den höchsten Wanderungssaldi von 486 bzw. 346 Personen und die Altersklassen 65+ und 50-64 mit den tiefsten Wanderungssaldi von -82 bzw. -28 auf.
Bad Waldsee weist per Ende 2021 einen Wohnungsbestand von 9.517 Einheiten auf. Dabei handelt es sich um 3.330 Einfamilienhäuser und 6.187 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Die EFH-Quote liegt damit bei rund 35,0% und ist somit im bundesweiten Vergleich (30,0%) überdurchschnittlich. Mit 20,8% handelt es sich bei der Mehrheit um Wohnungen mit 4 Räumen. Auch Wohnungen mit 5 Räumen (20,2%) und 7+ Räumen (18,4%) machen einen hohen Anteil am Wohnungsbestand aus. Die mittlere Bautätigkeit zwischen 2016 und 2021 fiel, gemessen am Wohnungsbestand, mit 0,68% höher aus als in Deutschland (0,60%). Dies entspricht insgesamt einer Fertigstellung von rund 373 Wohneinheiten.
Prospektiv rechnet das BBSR im Rahmen seiner regionalen Prognosen auf Ebene Landkreis mit einer Veränderung der Bevölkerung von 2020 bis 2035 um 3,8% oder 11.000 Personen (Deutschland: -0,7%). Auf Ebene Haushalt wird mit einer Veränderung von 6,2% bzw. einer Zunahme von 8.500 Haushalten gerechnet (Deutschland: 1,1%).
Das Preisniveau von Wohneigentum (durchschnittliche Neubauten) liegt gemäß den hedonischen Bewertungsmodellen von FPRE (Datenstand: 30. Juni 2023) in Bad Waldsee bei den EFH bei 4.444 EUR/m², bei den ETW bei 4.783 EUR/m². Die Nettomarktmiete von MWG liegt derweil an durchschnittlichen Lagen bei Neubauten bei rund 11,8 EUR/m²Mt bzw. 9,4 EUR/m²Mt bei Altbauten.